..........
..........
Geändert von pulepepito (19.08.2013 um 20:52 Uhr)
Doch, kann man. Da man sich damit die Inhalte zu eigen macht. Der Außenstehende Besucher erkennt nicht, dass es nicht die eigenen Inhalte sind.kann doch niemanden anklagen, der eine externe Seite via iFrame einbindet, anklagen?
Und da ich annehme, dass das deutsche und das schweizerische Recht diesbezüglich nicht sehr unterschiedlich sind, wäre das durchaus legitim.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Zum einen handelt es sich um englische Seiten, die wohl nicht dem deutschen Urheberrecht unterliegen. Zum anderen finde ich, dass auf den Seiten durchaus deutlich wird, dass es nicht eigener Inhalt ist, sondern jeweils der der Suchmaschine.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
Und dann gibt es noch einen kleinen Unterschied: Das automatische Indizieren und Dartsellen (Google, Suchmaschinen ...) und das manuelle Einbinden. Während beim automatischen Indizieren nicht der Eindruck entsteht, es handle sich um eigenen Inhalt (welche Suchmaschine hat allen Inhalt ?) ist es beim maqnuellen Einbinden, wie bereits erwähnt, nicht deutlich erkennbar, wessen Inhalt das ist.
@Elradon: sorry, hab gerade erst gesehen, dass du das auch schon geschrieben hattest![]()
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.