
AW: Webkatalog und Urheberrecht
Gibt es da evtl. eine unterschiedliche Handhabung für die kommerziellen und nicht-kommerziellen Adressen ?
Ja. Private Adressen sind durch das BDSG als persönliche Daten geschützt, wenn es über die allgemein zugängliche Adresse hinausgeht. Ansonsten kann eine Privatperson auch der Veröffentlichung widersprechen. Was anderes bei Firmenadressen und öffentlich zugänglichen Daten von Firmen (Geschäftsführer ...). Diese sind durch das BDSG nicht geschützt und können somit verwendet werden.
wie geschützt sind eigentlich die Inhalte von kommerziellen Webkatalogen?
Hier könnte ein Schutz als Datenbankwerk vorliegen
UrhG § 87a Begriffsbestimmungen
(1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
Diese wären nach UrhG als Werk geschützt. Eine "Übernahme" wäre nur dann ein neues Werk, wenn
UrhG § 87a Begriffsbestimmungen
(1)... Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte Datenbank gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
Das reine Kopieren dürfte also ein Verstoß gegen Urheberrecht sein (unabhängig von der Art der Adressen), das Anbschreiben der Daten in eine neue Datenbank jedoch nicht.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.