
AW: Zahlungsaufforderung für Bezahltes: Nachweispflicht?
Die Unschuldsvermutung gilt nuir im Strafrecht. Im Zivilrecht (und darum handelt es sich hier) gilt: Jeder hat das zu beweisen, was für ihn günstig ist. Somit muss man beweisen, dass man bezahlt hat.
Ich kenne zwar eine solche Masche nicht, aber Kontoauszüge sollte man eben aufheben, mindestens die Zeit der Verjährung (2/3 Jahre). Bei Firmen ist das ja Pflicht, dass die Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Hat man also bezahlt, kann man auch jemanden beauftragen, dass die Unterlagen der Firma geprüft werden. Und da die auf jeden Fall die Kontoauszüge aufbewahren müssen, dürfte sich der Zahlungseingang auvch dort anfinden, wenn man selbst keinen Nachweis mehr hat.
Wer sowas mancht begibt sich deshalb auf ein sehr dünnes Eis, selbst wenn er darauf hofft, dass der andere die Bezahlung nicht nachweisen kann. Denn im Endeffekt kann man anhgand seiner Unterlagen beweisen, ob oder ob nicht. Und wenn, bliebt der Mahnende auf den Kosten sitzen und muss den Schaden bezahlen. Das kann ziemlich teuer werden. Deswegen würde es mich stark wundern, wenn ein derartiges Vorgehen tatsächlich "Profit" bringt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.