
AW: Firmenname in Foren-Überschrift
Müsste man bei dieser Sachlage mit einer evtl Abmahnung rechnen? Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Ja, auf der Basis des gewerblichen Namensrechts bzw. des Markenrchts (beides im MarkenG festgehalten). Kommt aber auf mehrere Voraussetzungen an, die im Einzelfall zu prüfen werden (Verwendung, Verwechslungsgefahr ...)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.