Hallo,
ich möchte auf meiner Homepage (nicht kommerziell) Adressen aus einem bestimmten Bereich sammeln und veröffentlichen. Darf ich das?
Wenn nicht, darf ich das wenn ich es einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich mache?
Hallo,
ich möchte auf meiner Homepage (nicht kommerziell) Adressen aus einem bestimmten Bereich sammeln und veröffentlichen. Darf ich das?
Wenn nicht, darf ich das wenn ich es einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich mache?
Hallo,
greife die Frage hier mal auf. Hab schon das ganze Forum nach ähnlichem Sachverhalt durchforstet aber nix gefunden.
Wenn ich auf einer Themen bezogenen Seite z.b. Zahnärzte in in Verzeichnis einordnen will, mit kompletter Adresse und so. Brauch ich da eine schriftliche Einverständniserklärung? Oder kann ich mir die Adressen aus den gelben Seiten raussuchen und Online stellen, für jederman zugänglich?
Gruß
Allgemein zugängliche Daten darf man normalerweise aufnehmen.
Allerdings finde ich eine Thema-Einordnung schon nicht mehr als "allgemein zugänglich" da hier eine Wertung erfolgt. Unter Umständen könnte eine Firma (genauso wie Ärzte, Künstler, Privatersonen .... aber im Folgenden nur noch Firma) mit den Einträgen in Verzeichnisse bestimmte Ziele verfolgen. Eine bloße Übernahme in andere Verzeichnisse könnte den Interessen der Firma aber entgegenstehen. Auch könnte eine nicht gewollte Auflistung neben Konkurrenzfirmen passieren, was von einer Firma ohne Zustimmung (wie sie bei z.B. den Gelben Seiten erfolgt) auch nicht hingenommen werden muss.
Wenn man aber anfängt, irgendwelche Kurzfasssungen der Tätigkeit oder andere Beschreibungen zu erfinden, wird es mit höchster Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, da die Firmen hier das Bestimmungsrecht haben.
Ach könnte das Kopieren der Daten aus Verzeichnissen rechtswidrig sein
Ob kommerziell oder nicht ist in jedem Fall egal.
Mein Tipp: Immer Erlaubnis einholen. Und nicht per Email - das ist ohne Aufforderung oder bestehendes Geschäftsverhältnis inzwischen rechtswidrig.
Danke für die Antwort.
Heißt also das ich mir bei eine schriftliche einverständnis des betreffenden Arztes einholen muß.
Gruß
Zu dem Thema habe ich im Datenschutzforum des BFDI eine klare Antwort von Ulrich Dammann (Datenschutzexperte und Rechtswissenschaftler) gefunden: https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/archive/index.php/t-4745.html