Hallo Community,
ich habe einige Frage bezüglich des deutschen Urheberrechts.
Wenn man für einen Kunden ein Video bearbeitet (inkl. Schnitt, DVD-Menü-Erstellung, Cover-Gestaltung...) und es dann dem Kunden zum Vertrieb,
also Verkauf übergibt, muss dann ein Lizenzvertrag oder ähnliches geschlossen werden?
Die Urheberrechte sollen also beim "Kreativen" bleiben, das Nutzungs-, oder Vertriebsrecht soll allerdings der Kunde erhalten.
Muss so etwas gesondert verschriftlicht werden, wenn ja in welcher Form?
Habe leider so gut wie keine Ahnung von solchen Dingen, musste mich bisher auch noch gar nicht mit solchen auseinander setzen.
Gruß