Hallo,
Ich habe bei einm Auto-Händler per Internet(kein EBAY) einen Kaufvertrag abgeschlossen.
In diesem steht 4 Felgen**** + 4 Reifen****+Wuchten .
Bei Vertragsabschluss ´habe ich 100 Euro als Anzahlung geleistst.
Daraufhin bekam ich die Auftragsbestätigung sowie die gültigen Agbs.
Als ich die Felgen samt Reifen in der Werkstatt zum vereinbarten Termin abholen wollte,stellte ich fest das 2 der 4 Felgen Defekt waren.
Ich wollte daher vom geschlossenen Kaufvertrag laut AGBS zurücktreten.
Der Verkäufer weigert sich bis heute den bezahlten Kaufpreis sowie die Anzahlung zurückzuerstatten.Nun Klage ich.
In der Klageabweisung durch den Rechtsanwalt der gegenseite,besteht der Verkäufer auf eine Unwirksamen Wiederuf aufgruds Spezifisch angefertigten Rädern laut AGBS.
Er bezieht seine Spezifische anfertigung,in dem er sagt das es Billige Reifen und Teurer reifen gibt,und ich aber einen höherern Reifen gekauft hätte.
Jedoch steht dies nirgenswo geschrieben.Ich habe einfach bestellt ohne auf so einen Quatsch higewiesen zu werden.Etwas zu behaiupten was niergens steht,finde ich weit hergegriffen.
...mein Anwalt meinte bei einer Spezifische Kundenanfertignung spricht man von einem Monogramm oder eine Sonderlackierung.
Desweitern,waren die Felgen beschädigt.Und wass meint ihr?
Anzumerken bleibt noch,das selbst wenn er Recht bekommen würde(Nachbesserungsrecht),hätte er mir dann nicht die Neuen Felgen ausliefern müssen?bzw anbieten müssen?120 Kilometer erneut zum Händler Fahren,finde ich recht unzumutbar.