
AW: Anzeige wegen Betruges
Was die Anzeige angeht, das kann man alles begründen. Dazu wird man ja auch angehört. Und wenn keine Schuld nachgeweisen wird, ist es eben keine Betrug. Die zivilrechtlichen Folgen (Lieferung, Schadensersatz, Erstattung der Aufwendungen ...) werden sich aber nicht abwenden lassen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.