
AW: Händler tritt vom Kaufvertrag zurück
Ja, er ist verpflichtet. Allerdings kann er auch nach § 275 BG B zurücktreten, wenn es ihm objektiv(!) nicht möglich ist zu liefern (Ware nicht mehr am Markt u.ä.) Ein Beschaffungsrisiko geht aber zu Kosten des Verkäufers. Ebenso wäre er im Falle des Rücktritts nach 275 schadensersatzpflichtig.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.