
AW: Account vom Spielbetreiber gelöscht..
Ich weiß nicht, an welcher Stelle irgendwas durch das Gesetz abgedeckt sein sollte. Mit dem Geld erwirbt man keine Sachen, hat also keine Besitz- oder Eigentumsrechte. Man hat bestenfalls "Nutzungsrechte". Und wenn man gegen die verstößt, muss man mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Und diese Bedingungen werden ausschließlich vom Betreiber festgelegt. Wer so "einfältig" ist, für "nichts" Geld zu bezahlen, muss damit rechnen, das auch dieses "nichts" sich in Luft auflöst.
Zusammenfassend: Ich kenne keine rechtlichen regelungen, die auf dieses "Spielgeld" angewendet werden könnten. Damit setzt man sich wohl oder übel der Willkür des Betreibers aus.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.