
AW: Alles auf einmal anzeigen oder einzeln?
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. Somit muss jeder einzeln hin. Allerdings reicht, wenn die Staatsanwaltschafts Kenntnis bekommt und von Amtswegen ermittelt wird, einer.
Wenn es sich um ein und dieselbe Straftat handelt (eine Tat, X betroffene), wird die Strafe nach StGB verhängt, egal wieviel Betroffene. Ist es wiederholt (X Taten X Betroffene), dann wird meines Wissens zwar auch nur eine Strafe verhängt, allerdings wird dann eher die obere Grenze des Strafrahmens verhängt.
Was die Schäden der Betroffenen angeht, müssen diese einzeln (zivilrechtlich) eingeklagt werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.