
AW: Privatkauf - keine Ware - Anzeige?
Wenn vom Käufer dann der Kaufbetrag zurückgefordert wird und der Verkäufer zwar sagt er hat den Betrag zurücküberwiesen, aber trotz Zusage keinen Nachweis dafür erbringt und das Geld nach 3 Wochen nicht auf dem Konto des Käufers eintrifft.
Rechtlich sind dabei meines Wissens 30 Tage vorgesehen, aber das ist erstmal egal 
Was passiert in so einem Fall überhaupt wenn der Käufer Anzeige bei der Polizei erstattet?
Dann sollte er sich schon mal überlegen, welchen Straftatbestand nach StGB er beio der Polizei vorbringen will. Mir fällt so spontan keiner ein, deswegen dürfte ihn die Polizei wieder wegschicken - bestenfalls sagen die dem Käufer, das er einen fehler gemacht hat, da eine Anzeige eine Straftat voraussetzt, also mit Strafrecht zu tun hat. Wenn er sein Geld wiederhaben will, muss er zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Das erfährt man aber nur, wenn man auf einen Beamten trifft, der gerade Zeit für "Nervensägen" hat und der seine Freundlichkeit noch nicht verloren hat.
Aber nehmen wir mal an, dem Käufer fällt irgendeine Straftat ein (was ich stark bezweifle) und die Polizei nimmt tatsächlich eine Anzeige auf. Ohne diese Annahme bräuchte ich die restlichen Fragen nicht mehr beantworten.
Wird der Verkäufer von der Polizei "besucht"? Bekommt der Verkäufer 'nur' Post? Was genau trägt die Polizei in so einem Fall zur Auflösung bei?
Zunächst wird er angehört. Das kann durch die Anforderung einer schriftlichen Stellungnahme, durch Einladung zur Anhörung oder durch Besuch erfolgen. Das kommt immer darauf an, wie relevant die Straftat ist und welche Gefahr ausgeht. In dem Beispiel würde voielleicht bestenfalls ein Brief geschrieben, bei Mordverdacht kommt es wohl eher zu einem Besuch.
Und dann kommt es darauf an, wer die jeweilige Straftat ermitteln darf. Einiges macht die Polizei gleich selbst (das endet dann meistens damit, dass die Anzeige zu den Akten gelegt wird, weil entweder gar keine Straftat vorlag oder keine Ermittlungen möglich sind), das meiste wird an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben, die dann entscheiden ob eine Straftat vorliegt. Und wenn dann der Verkäufer (auch wenn das weit her geholt ist) bestraft wird (verurteilt) hat der Käufer immer noch nicht sein Geld, denn er bekommt in einem Strafverfahren einfach nichts. Selbst die Geldstrafe geht an den Staat.
Und jetzt zurück zum Beispiel: Da meiner Meinung nach keine Straftat vorliegt, bleiben dem Käufer eben nur seine zivilrechtlichen rechte, die im BGB festgelegt sind. Und die regelt man mittels eines Zivilverfahren, mit dem die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht das geringste zu tun haben 
Dein Hauptproblem ist das fehlende Verständnis des deutschen Rechtssystem (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungs-(oder öffentliches)recht)
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.