Eine Frage:
Wenn ein Kunde ein Paket per Nachnahme bestellt, der Postbote es beim Kunden abgibt, allerdings statt des vollen Betrags nur einen Teil (z.B. statt 130,00 EUR nur 13,00 EUR) verlangt, ist der Kunde dann verpflichtet, nachträglich den restlichen Betrag zu zahlen oder muss dafür die Post aufkommen bzw. bleibt der Verkäufer darauf sitzen?