
AW: Inkassofirma fordert Geld trotz ungültigen Kaufvertrag?
Anschließend habe ich beim Verband angerufen und gesagt ich habe mich nicht angemeldet, die meinten es wird intern geklärt. Nach einige Wochen kam die erste Mahnung.
Nochmals angerufen, ...
Zwei Fehler hintereinander. Sowas klärt man wegen der Nachweisbarkeit nicht telefonisch. Wenn die jetzt behaupten, es hätte niemals jemand angerufen, ist es rechtlich gesehen auch so.
dann kam per E-Mail die Kopie des Onlineformulars welches angeblich durch mich ausgefüllt wurde. ... Die Zeit verstrich und ich habe vermutet es sei geklärt worden,
Nächster Fehler. Nichts klärt sich von allein. Man muss in solchen Fällen schon aktiv werden.
vor kurzen noch eine Mahnung kam, wo die nächste Jahresforderung samt vorheriger Satz steht: Sprich 70€.
Das war zu erwarten. Es erefolgte ja weder Widerruf noch Kündigung. Somit können die davon ausgehen, dass ein Vertrag besteht.
Nochmals angerufen und gesagt ich habe nichts ausgefüllt, sie sollen meine Daten bitte löschen, es sei wohl ein Streich eines meiner Freunde gewesen.
Spätestens jetzt hätte man richtig reagieren sollen, oder mal jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt.
Die bestehen aber auf das Geld, ich könne meinen Kumpel anzeigen aber sie wollen bis ende der Woche das Geld von mir überwiesen haben oder sie leiten es an eine Inkassofirma weiter, das hätte folgen...SCHUFA usw. Drohte man mir an.
Das war keine Drohung, das ist den ihr Recht, da - wie gesagt - die nach wie vor von einem gültigen Vertrag ausgehen können.
Wie sieht es denn aus?
Darf die Inkassofirma forderungen geltend machen, ohne zu wissen ob ein Vertrag gültig ist?
Ja. Die Prüfung der Forderung erfolgt erst in einem Verfahren. Abgesehen davon, besteht die Forderung. Selbst eine denen mögliche Prüfung würde einen gültigen Vertrag ergeben, da keinerlei Anhaltspunkte (außer die Telefonate, die es nioe gab) für eine Nichtigkeit vorliegen.
Ist der Vertrag ohne Unterschrift gültig?
Ja. Vertreäge können sogar konkludent (durch schlüssiges Handeln) geschlossen werden. Nur wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine bestimmte Form bindend. Und das sind absolute Ausnhamen.
Wenn ich diesen Beitrag richtig verstanden habe nein.
Du hast ihn falsch verstanden. In dem Beitrag ging es um die Nachweisbarkeit. Der Nachweis ist ja erbracht wurden, also bestehen eigentlich keine Zweifel an der Gültigkeit des Vertrags.
Aber was kann jetzt gemacht werden um dieses Problem aus der Welt zu schaffen?
Vernünftig widersprechen. Allerdings dürfte der Nachweis, dass man es nicht war, nach mehreren Jahren sehr schwer werden, da hätte man von Anfang an richtig reagieren müssen. Jetzt sehe ich dafür sehr geringe Chancen. Auch die Tatsache, dass es "ein Freund war" reicht nicht, es sei denn, er gibt es zu. Dann muss er für die Kosten aufkommen.
Reicht der Telefonischer "wiederspruch" wie von mir erfolgt ?
Definitiv nein.
Ist der Postalischer Versand einer Kündigung samt eigenhändiger Unterschrift nicht ein Schuldeingeständniss?
Das ist das einzig vernünftige was man machen kann. Eoin "Schuldeingeständnis" ist hier völlig unrelevant, da - wie bereits gesagt - der Verband in jedem Fall von einem gültigen Vertrag ausgehen kann.
Denn bisher hat dieser Verband von mir nichts schriftlich bekommen, erst recht nicht eine Unterschrift.
Genau das ist ja das Problem. Hätte er von Anfang einen schriftlichen Widerspruch vorliegen, hätte sich das Problem schon längst erledigt. Nur weil sie eben seit Jahren nichts haben, können sie berechtigt auf die Wirksamkeit des Vertrags vertrauen.
Kurz: Bei soviel Fehlern braucht man sich nicht wundern, wenn man zahlen muss. Auch nichtige Verträge können irgendwann rechtwirksam werden, wenn man nichts dagegen tut. Ich bezueichne Telöefonate als "nichts tun", da sie rechtlich nicht verwertbar sind, wenn eine Partei das Telefonat abstreitet.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.