
AW: wann ist man gewerbetreibende?
Gewerbliches Handeln ist eine auf Dauer angelegt Tätigkeit mit Gewinnabsicht.
Daraus ergibt sich, wann man ein gewerbe anmelden muss. Zahlen, Grenzen oder irgendwelche Maßstäbe gibt es nicht, dass muss immer im Einzelfall betrachtet werden.
Wichtig sind eben die beiden Kriterien:
- langfristig und auf Dauer angelegt
- Gewinnabsicht (heißt nicht, dass man auch wirklich Gewinn machen muss
)
In dem Beispiel würde ich kein gewerbliches Handeln sehen, wenn man nicht den Kram kauft um ihn wieder zu verkaufen (fehlende Gewinnabsicht). Auch eine einmalige Auflösung einer Sammlung ist noch kein gewerbliches Handeln (nicht auf Dauer).
Das bedeutet aber nicht, dass bei einer Sammlungsauflösung das Finanzamt nicht hellhörig wird, es kann durchaus passieren, dass die "anfragen". Dann muss man eben nachweisen, dass man nicht gewerblich handelt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.