
AW: Reicht es wenn der Verkäufer Angaben weglässt oder muss er das Fehlen erwähnen?
Es kommt darauf an, was normalerweise üblich ist. Wenne s solche Teile eigentlich nur mit Festplatte gibt, kann man diese auch erwarten, wenn nicht ausdrücklich erwähnt ist, das sie fehlt.
Etwas anderes ist es mit Zubehör, was normalerweise nicht dabei ist. Hierbei wird von einer Grundausstattung ausgegangen, nicht von irgendwelchen Weihnachts-Bundles. Der Käufer hat beispielweise kein Recht auf ein Lenkrad, wenn das normalerweise nicht im Lieferumfang ist, das braucht auch nicht erwähnt zu werden.
Wie verhält es sich, wenn der Käufer, das erst nach der Abgabe des Gebots erkennt hat und den Kauf verweigern möchte?
Das ist allerdings nicht so einfach möglich. Nach Gesetz handelt es sich dabei um einen Sachmangel. Der Vertrag besteht also. Der Verkäufer hat damit das Recht nachzubessern. Er könnte also dfie Festplatte nachträglich einbauen. Nur wenn er das endgültig verweigert oder es ihm nicht möglich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.