
AW: Herunterladen von Torrent-Dateien gleichzusetzen mit Uploads???
Das Download offensichtlich rechtswidriger Inhalte ist mittlerweile auch strafbar. Und ob ein Werk in einem Stücken oder Teile eines Werkes geladen werden, ist nebensächlich, da auch Teile eines Werkes wie das Werk selbst geschützt sind.
Ansonsten sollte man solche Schreiben immer nehmen und von einem Anwalt prüfen lassen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.