
AW: englischer zusammengesetzter Domainname identisch mit Prominentennachname
Hier könnte es zu Namens- und/oder Markenrechtlichen Problemen mit dem Prominenten kommen, wenn der Name dafür in Betracht kommt. Dafür gibt es keine Regel, das muss immer im Einzelfall gesehen werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.