
AW: Schutzfrist historischer Bilder, deren Urheber nicht ermittelt werden kann
gibt es für diesen Fall auch eine Schutzfrist nach der das Bild im Internet veröffentlicht werden darf, die sich am Datum der Aufnahme und nicht am Sterbedatum des Fotografen orientiert?
Davon hab ich im Gesetz noch nichts gelesen. Also nein.
Oder muss man davon ausgehen, dass der Fotograf zufällig der älteste noch lebende Mensch ist und das Bild schon aus dem Kinderwagen geschossen hat?
Das schon gar nicht
Sicherlich, wenn man das annimmt, hat man bestimmt keine Probleme, da es keinen Urheber mehr geben kann, der seine Rechte geltend macht, aber solche Milchmädchenrechnungen werden garantiert nicht gesetzlich festgehalten 
Ich nehme an, man kann so einen Fall nicht automatisch wie eine anonyme Veröffentlichung behandeln, wo es 70 Jahre nach Veröffentlichung sind, denn vielleicht hat der Fotograf das Bild damals nicht anonym abgegeben, oder?
Annehmen darf man im Urheberrecht gar nichts - schon allein aus der Logik heraus. Entweder man weiß, das es nicht (mehr) geschützt ist, oder es ist geschützt. Denn die Annahme birgt immer die Gefahr, dass doch jemand kommt. Und dann kann man sich mit der Annahme auch nicht rausreden, der Urheber hat dann einfach die Rechte.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.