
AW: Wann bin ich privat , wann gewerblich ??
Wo soll das hinführen, wenn das auch nun aufgrund meiner Unterschrift auf dem Gewerbeschein ein Firmenkauf ist??
Du hast ein Gewerbe? Dann musst du dir anrechnen lassen, dass wenn du "gewerbsähnlich" auftritts (Gewerbe: Handel - Tätigkeit: Verkauf einer Ware), das als gewerbliches Handeln angesehen wird. Was in dem Profil steht ist dann völlig nebensächlich. Das ist eben ein "Nebeneffekt" der gewerblichen Tätigkeit. Allein schon das Erstellen von Rechnungen reicht völlig aus.
Bei einem Kauf ist das allerdings etwas anders. Hier muss eindeutig auf den Verwendungszweck abgestellt werden. Auch als Einzelunternehmer kann man sich privat etwas kaufen. Dann handelt man als Verbraucher. Ein wenig schizophren muss man da schon sein, um das auseinanderhalten zu können. Sobald das Teil dann aber in der Buchhaltung erscheint ist es mit der Verbrauchereigenschaft vorbei.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.