
AW: eigene Softwarelizenz
1.Muss eine Lizenz in deutsch verfasst sein um in Deutschland anerkannt zu werden?
Definitv ja. Anderenfalls könnte der Nutzer behaupten, sie nicht zu verstehen und sie wäre nichtig.
2.Kann eine Lizenz generisch - d.h. für mehrere Rechtsräume geschrieben werden, oder muss sich auf ein Rechtsraum festgelegt werden. (Ist sowas überhaupt möglich?)
In der Regel gilt die Lizenz immer im "Rechtsraum" des Nutzers. Sicherlich kann man eine internati0nale Lizenz aufstellen, die in mehreren Ländern verwendet wird. Dürfte wegen unterschiedlicher nati0naler Regelungen aber ziemlich kompliziert werden.
3.Wenn sich der Lizenzgeber und der Lizenznehmer im Rechtsraum A befinden, die Lizenz aber bezüglich Rechtsraum B verfasst wurde und passagen enthält die im Rechtsraum A ungültig sind, wie wirkt sich dies auf die Lizenz aus?
Sie ist in der Regel nichtig.
4.Wenn der Lizenzgeber im Rechtsraum A die Haftung komplett ausschließen kann, und ein Lizenznehmer in B keinen kompletten Ausschluss kennt (z.B. Deutschland), kann B im Schadensfall gegen A vorgehen d.h. hätte der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung Aufgrund der Rechtsunterschiede verbieten müssen um vor Haftung sicher zu sein?
B kann. Wie bereits erwähnt, eine Lizenz kann sich nicht über geltendes Recht stellen. Sobald sie gegen geltendes Recht verstößt, wird sie in der Regel nichtig, oder zumindest die Klausel. Somit wäre kein Ausschluss mehr möglich.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.