
AW: Übernahme von Webseiten / Bildrecht
Wenn man eine Internetseite gestaltet hat für ein Familiemitglied und diese wird "weitergegeben" (Impressum und Kontakt neu, Webhosting umgeschrieben aber keinerlei Verträge über die Übergabe) an jemand anderes, ist man dann noch haftbar für Urheberrechtsverletzungen, die später durch alte Bilder auf der Seite auftreten?
Es ist immer der haftbar, der die Rechtsverletzung begangen hat. Ob Verträge bestehen oder nicht.
Wer muß jetzt tatsächlich bezahlen?
Der Ersteller der Webseite / der aktuelle Inhaber der Seite / der alte Inhaber der Seite?
Eben der, der das Recht verletzt hat.
Habe schon ein wenig im Internet recherchiert und bis jetzt vermute ich folgendes:
Der aktuelle Inhaber muß zahlen und versucht danach beim alten Inhaber der Webseite "Regressansprüche" geltend zu machen.
Genau, das resultiert daraus, dass der Urheber seine Rechte ja gegenüber dem aktuellen Betreiber geltend macht. Er kann ja nicht wissen, wer das gewesen ist, für ihn ist es offensichtlich der jetzige Betreiber. Und da der das Recht eigentlich gar nicht verletzt hat (von Mitstörerhaftung mal abgesehen, er hätte sich überzeuigen müssen, dass keine Rechte Dritter bestehen), muss logischerweise der zahlen, der das Bild verwendet hat.
Muss dann bezahlt werden? Über die Webseite gibt es keinerlei Verträge oder Dokumente, abgesehen davon, dass rein offensichtlich die alte Webseite übernommen worden ist.
Es bedarf auch nichts Schriftliches. Verträge können auch mündlich oder durch konkludentes Handeln (z.B. die Weiterführung der Webseite) geschlossen werden. Dann ist eben immer nur die Beweislage sehr kompliziert, aber rechtlich ist das okay.
Zahlen muss so garantiert einer, die Frage ist nur, wer.
Das sehe ich erstmal nicht so garantiert. Hier gibt es meiner Meinung nach nämlich fragliche Punkte:
- Höhe der Forderung, die ist immer verhandelbar
- Die vergangenen Jahre. Sicherlich verjährt eine Urheberrechtsverletzung erst ab Kenntnis des Urhebers, aber wenn dieser sich Jahre Zeit lässt, seine Forderungen zu stellen ist das schon fraglich. Vor allem wenn er dann mit einer Zeitdauer der Verwendung argumentiert. Hier könnte man also prüfen lassen, ob nach so langer Zeit a) die Forderung berechtigt ist und b) der Urheber nicht schon vorher Kenntnis hatte oder hätte haben können, und die Verwendung geduldet hat. Dann könnte das Ganze nämlich verjährt sein
- Die Nachweisbarkeit, wer die Rechtsverletzung begangen hat. Wenn der Ersteller nun behauptet, er habe das Bild gar nicht eingebaut, das muss jemand anders gewesen sein, was dann? Wenn es keine Verträge gibt, ist die Nachweisbarkeit eben sehr schwer.
Deshalb sollte man solche Fälle auf jeden Fall professionell (=Anwalt) prüfen lassen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.