
AW: Domain eines jetzt bekannten "Stars"
außerdem zieht nicht das Argument, dass ich daraus eine reine Fanpage machen möchte oder ein Fanforum?
Gerade das zieht nicht oder ist eher ungünstig
Denn das wäre dann eine Verwendung ...
Jetzt ist die Person sehr bekannt und das Management hat mich gerade angerufen und meint, ich möge bitte die Domain sofort rausgeben.
Ein Herausgabeanspruch besteht schon mal nicht. Es kann bestenfalls die Verwendung untersagt werden (deswegen das oben), wenn Namens- oder Markenrechte berührt werden. Bei "Stars" kann das durchaus relevant sein, da diese mit ihrem Namen Geld verdienen. Solange die Domain aber nicht verwendet wird, besteht auch kein Herausgabeanspruch. Man könnte jetzt, wenn nachweislich keine böswillige Absicht (weil abzusehen war, dass die Person bekannt wird) besteht, die Domaine zum Kauf anbieten. Wenn die nicht darauf eingehen, kann man einfach die Seite abschalten. Dann hat ´zwar niemand was davon, aber es werden meiner Meinung nach auch keine Rechte verletzt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.