Liebe Forummitglieder,
ich hoffe, ihr könnt helfen/tipps geben oder einfach eure Erfahrungen mitteilen.
Es geht um folgenden Fall, um Person A, die selbstständige Kleinunternehmerin ist im Bereich Mediengestaltung.
Die Person A hat laut der Wettbewerbszentrale E-Mail Werbung nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG betrieben und soll nun eine Unterlassungserklärung unterschreiben + innerhalb von 2 Wochen einen Betrag von 208 € bezahlen.
Dies geschieht doch meiner Meinung nach zu unrecht - Das Problem ist:
* Person A hat NUR zwar mehrere ABER ausgewählte (der Zielgruppe entsprechende) Unternehmen/Betriebe per E-mail angeschrieben mit einer reinen Textmail und einem Angebot, was sich nachweislich nur auf die bevorstehende Weihnachtszeit bezieht.
* Die angeschriebenen Unternehmen wurden über ihre eigene Homepage ausgewählt.
* Es wurde (auch nachzuweisen) KEIN finanzieller Erfolg bei Person A, d.h. neue Aufträge/Kunden, gewonnen.
* Person A kann den Betrag von 208 € nicht vom eigenen Geschäftsgewinn zahlen
* Person A hat keine Adresslisten oder ähnliches genutzt
Meine Frage dazu wären:
1. Unterlassungserklärung unterschreiben - ja oder nein?
2. Wenn nein - was als alternative tun?
3. Ist es möglich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben OHNE das Geld zu überweisen, da Person A keine SPAM-Mail, sondern an ausgewählte Unternehmen (wie von ihrem Unternehmensberater empohlen!) Angebote ihrer Leistung geschickt hat und sich in diesem Zuge als Gestalter angeboten hat?
4. Wenn Ja, wir wäre das möglich?
5. Welche Schritte kann Person A jetzt verfolgen, wenn sie einsieht, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, jedoch sich nicht im Fall einer "Spam-Mail" schuldig fühlt?
Danke!