
AW: Familienname "geil" / Anspruch auf Domain?
Welche Möglichkeiten/Chancen habe ich, um in Besitz einer der beiden Domains zu kommen? Ich würde im Notfall auch nicht vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurückschrecken, weil es mir ein ernstes Anliegen ist.
Ehrlich gesagt: Keine.
Allein das Namensrecht bedingt noch keinen Anspruch auf eine Domain.
Mit o.g. etymologischen Fakten (mit Niederschriften belegbar) und der Tatsache, dass die Domains mit ausschließlich anstößigen/minderwertigen Inhalte verknüpft sind, ließe sich juristisch bestimmt gut Argumentieren. Was meinen Sie?
Nein. Denn wenn es einen Anspruch gebe, müsste dieser gesetzlich definiert sein. Und das jemand wegen seinem Namen eine Domain zugesprochen bekommt, nur weil sie minderwertige Inhalte darstellt, kenn ich beim besten Willen nicht.
Sollte ferner unter Ihnen jemand sein, der einen fähigen Juristen empfehlen kann, würde mir auch das schonmal weiterhelfen.
Ich kann nur jempfehlen, einen Anwalt zu suchen der sich auf Domainrecht oder/und Namensrecht spezialisiert hat. Aber auch dann würde ich die Chancen eher gering sehen.
Und meine persönliche Meinung: Auch wenn es mein Name wäre, würde ich personlich keinen Wert auf eine Domain legen, wo die Besucher etwas ganz anderes als eine private Familienseite erwarten. Da ist der Streß mit den Besuchern eigentlich schon vorprogrammiert
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.