Guten Tag,
ich halte mich mal an die Forenregeln und formuliere den Fall allgemein, obwohl ich irgendwo gelesen habe, dass man mittlerweile auch konkrete Fälle diskutieren dürfte.
Nehmen wir an, eine beliebige Schneiderin möchte maßangefertigte Kostüme nach Kundenwunsch herstellen. Die Kundenwünsche betreffen quasi immer Nachbildungen von Kleidung aus Serien, Filmen oder gar Videospielen (beispielsweise eine Robe von Jedirittern aus Star Wars oder ein Kleid aus einem asiatischen Videospiel).
Eine Freundin von ihr nimmt aber an, dass diese Kostüme dem Urheberrecht unterliegen und man sie nicht einfach so ohne Erlaubnis oder Lizenz fertigen (gut, vielleicht noch) und verkaufen (das dann sicher nicht) dürfte.
Die Schneiderin verweist dann auf den in Deutschland verbreiteten Kostümwahn zu Karneval/Fasching, wo nahezu jeder Händler Scream-Masken oder oben genannte Jediroben vertreibt. Ebenso gibt es bereits auf Faschingsmassenproduktion spezialisierte Firmen, die solche Kostüme vertreiben und die Schneiderin ist der Meinung, dass keine von denen Lizenzen besäße.
Ungeachtet dessen, ob jetzt andere Händler Lizenzen besitzen oder nicht, die Reproduktion und der Verkauf wären doch ein Verstoß gegen das Urheberrecht? Selbst wenn sie entsprechende Ware im Ausland fertigen würde, verkaufen dürfte sie sie in Deutschland trotzdem nicht (der Produktionsort sollte ja egal sein...)?
Oder könnte sie sich darauf berufen, dass es nur Kostüme seien, die den Vorlagen ähnelten? Und falls sie wider Erwarten diese Kostüme verkaufen dürfte, wie sieht es mit der Benennung aus - wie eben "Robe aus Star Wars", das ist z.B. für Suchmaschinen ja wirksamer als nur "Stoffrobe"?
Vielen Dank für die Antwort. Ich möchte nur ungern, dass eine beliebige Schneiderin Schwierigkeiten bekommt, weil sie blauäugig alles näht, worum man sie bittet...
Schöne Grüße!
Eure
Tessi