
AW: Mahnbescheid nach Domainkauf bei sedo
Den Mahnbescheid einfach widersprechen und hoffen, dass der Verkäufer einsichtig ist
Dem Mahnbescheid kann man widersprechen, wenn die Forderung nicht rechtens wäre. Im Beispiel kann ich das aber nicht sehen, hier sehe ich durchaus einen Vertrag. Was das mit "Einsicht" zu tun, verstehe ich nicht. Im Gegenteil, geht der Mahnbescheid zurück,. muss der Antragsteller zahlen. Und das glaube ich hier kaum ...
Wie gesagt...Ich erreich diesen ja garnicht per E-Mail.
Was auch völlig egal ist, denn wenn der Verkäufer behauptet, diese Mails nie bekommen zu haben, dann sind sie nicht geschrieben.
Um es einfach zu sagen: Dui hast bis jetzt rechtlich nicht das Geringste unetrnommen. Warum sollte der Verkäufer also auch nicht von einem gültigen Vertrag ausgehen?
Was bleibt mir jetzt noch übrig? Was rät ihr mir?
Wie wäre es mit der guten alten Post und einem Einschreiben. Ob das den Verkäufer jedoch umstimmt - ich glaube eher nicht.
Im äußersten Fall geht noch die Anfechtung, dass man eine solche Willenserklärung gar nicht abgeben wollte. Aber wenn bereits das gerichtliche Mahnverfahren läuft, dürfte das schwer werden, denn die Anfechtung hat sofort zu erfolgen, nicht erst Wochen oder Monate später ...
Zusammenfassend kann ich nur sagen: Das ist dumm gelaufen, einige Fehler und unkorrektes Verhalten. Der Vertrag steht und wird als solcher wohl erfüllt werden müssen oder man trifft sichj vor Gericht (wenn nicht gezahlt wird) nur würde ich dem Käufer dann ziemlich wenig Aussicht auf Erfolg bescheinigen.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.