Hallo,
mal angenommen den Fall, ein Kleinunternehmer (folgend Anbieter) registriert für einen Kunden eine Internetdomain bei einem Webhostinganbieter, welche als Eigentümer die Daten des Kunden trägt. Bei den Kontaktdaten des Webspaceanbieters gibt man allerdings die Mailadresse des Anbieters an und als Zahlungsinformationen auch dessen Kontodaten, da er direkt mit dem KD abrechnet.
Der Kunde kündigt, jedoch hat der Anbieter verpasst, die Domain zu kündigen; die nächsten Jahre wird die Domain vom Konto des Anbieters abgebucht, was dieser aufgrund vieler Zahlungsvorgänge nicht merkt, schließlich löst er das Konto auf u. der Webhoster erhält eine Rückbuchung.
Nun erhält der Anbieter an die damals angegebene Mailadresse (wir sprechen über einen Zeitraum von ca. 4 Jahren) eine 1. Mahnung mit dem Rechnungsbetrag (ca. 4 €) und zuzügl. 2,30 € Mahngebühren. Der Anbieter tritt sofort mit dem Webhostinganbieter in Kontakt und versucht sich auf dem vermeindlich korrekten Weg:
- man bietet eine Einigung an, indem man die kompletten Kosten der Mahnung + Rechnung überweist
- man kündigt im selben Zuge das Kundenkonto und die verbundene Domain, damit keine weiteren Kosten entstehen.
- der Webhostinganbieter müsse mit dem Domaineigentümer in Kontakt treten, wenn schon weder Zahlung noch Kündigung vonseiten des Kleinunternehmers akzeptiert würden.
Nun angenommen, der Webhostinganbieter antwortet, dass es nicht möglich wäre, irgendwelche Zugangsdaten oder gar eine Kündigungsmöglichkeit für den Anbieter einzuräumen, da dieser nicht der Domaineigentümer ist.
Der Anbieter versucht am selben Tag, mit dem ehemaligen Kunden in Kontakt zu treten, allerdings erfolglos, da die Mailadresse nicht mehr funktioniert.
Der Webhostinganbieter würgt den Kontakt ab und es erfolgt Mahnung 2 sowie Mahnung 3, die Gesamtgebühren belaufen sich nun auf knapp 24 €.
Der Anbieter erhält nun eine Mail von dem ehemaligen Kunden, der die Mahnung 3 erhalten hat und nach einem Klärungsversuch eine klare Mail schreibt, dass er weiteren Ärger vermeiden möchte und dem Anbieter nahelegt, die Kosten zu zahlen und die Domain zu kündigen, da er sich bei einem JuraStudenten beraten lies und der Anbieter sich des Betrugs schuldig machen würde - trotz der versuchten Kontaktaufnahme und der Unmöglichkeit des Kontakts mit dem Webhostinganbieter.
Nun stellt sich bei dem Fall die Frage, wer hat Recht, ist das Vorgehen des Webhostinganbieters gerechtfertigt? Sollte der Anbieter die Rechnung begleichen oder ist der Kunde, der nicht erreichbar war und auf dessen Name die Domain läuft zahlungspflichtig? Hätte der Webhostinganbieter sofort auf die Reaktion des Anbieters nach der ersten Mahnung reagieren müssen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße
Freaky