
AW: Rücktritt bei unvollständiger Beschreibung
Nein, das ist nicht richtig. Der Vertrag kommt trotzdem zustande. Es besteht aber ein Sachmangel, den der Verkäufer abzustellen hat. Kann er das nicht, dann kann man (wenn man alles was im Gesetz steht durch hat) vom Vertrag zurücktreten.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.