
AW: Verlinkung Internati0nal/ Außländische Verlinkung
1.) Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich noch keine Einnahmen mache (es sind ja erst später, Einnahmen geplant)?
Die Absicht ist entscheidend.
2.) Wie sieht es mit dem Impressum aus? Brauche ich eins? Und wenn JA, muss es in jede Landeskategorie in der jeweiligen Landessprache zur verfügung stehen?
Das Aussehen ist im Gesetz festgelegt, für den Inhalt mal Suche bemühen. Ansonsten muss man sich nach dem Recht richten, wo man tätig wird.
3.) Darf ich überhaupt auf ausländische Online Shops verlinken?
Verlinken darf man. Allerdings sollte man sich klar sein, dass man auch da Probleme bekommen kann. Stichwort: Haftung für Links.
4.) Darf ich auf SexShops verlinken?
Wenn die Voraussetzungen des Jugendschutzes eingehalten werden und die Seiten nicht rechtswidrig (nach deutschem Recht) sind.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.