Hallo,
darf eine Privatperson an eine andere Privatperson oder Firma für eine Dienstleistung eine Rechnung ausstellen? Wie läuft das umsatzsteuertechnisch ab?
Danke für eure Hilfe!
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darf eine Privatperson an eine andere Privatperson oder Firma für eine Dienstleistung eine Rechnung ausstellen? Wie läuft das umsatzsteuertechnisch ab?
Danke für eure Hilfe!
Ja, darf sie. Umsatzsteuer darf die Privatperson nicht ausweisen.
Anschließend ist sie verpflichtet, diese Einnahme in der Einkommenssteuererklärung anzugeben (wenn erforderlich) oder zu melden (falls AG oder HartzIV bezogen wird).
Allerdings muss die Prtivatperson aufpasen, dass hier sehr schnell ein gewerbliches Handeln angenommen wird. Dann müsste vorher ein Gewerbe angemeldet werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
Wann ist eine Einkommensteuererklärung notwendig?
Meines Wissens ist dazu jeder verpflichtet, der der Steuer unterliegende Einkünfte hat. Im EStG stehen dann noch ein paar Ausnahmen, aber die jetzt rauszusuchen ist mir zu aufwendig. Genaue (und rechtlich verbindliche) Auskunft kann man bei jedem Steuerberater oder Anwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht bekommen. Eventuell auch bei Steuervereinen, wenn man da Mitglied ist.
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Interessant...
Wenn man in die Rechnung rein schreiben würde, dass der Betrag nur zur Finanzierung - sagen wir beispielsweise - für technische Mittel da ist (also für irgendwelche Unkosten), wäre das dann ein Schritt vom Gewerbe weg?
Meiner Meinung nach ja, das heißt jedoch nicht, dass keine unangenehmen Nachfragen kommen können![]()
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