
AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet
Die Strafe kann strafrechtlich und zivilrechtlich sein. Strafrechtlich ist es meistens gering (kommt auf den Umfang der Verwendung an), zivilrechtlich kann es schon für ein Bild in den vierstelligen Bereich gehen.
Die Verjährung ist die normale Verjährung. Wobei diese nicht ab dem Zeitpunkt der Verwendung sondern dem Zeitpunkt der Entdeckung des Rechtsverstoßes gilt.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.