
AW: Bilder vom Partner beziehen und darstellen.
Haftbar kann man immer noch gemacht werden, wenn die rechtswidrigen Inhalte auf der eigenen Seite dargestellt werden, egal wo sie herkommen. Ein Außenstehender erkennt das ja nicht.
Eventuell könnte man die Haftung dann an den Datenlieferanten weitergeben, nur der wird sich normalerweise im Vertrag gegen sowas absichern. Damit bleibt man dann darauf sitzen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.