Hallo eine Frage zu diesem hypothetischen Fall;
Ein Käufer bestellt einen Artikel, zu einem Preis x und bekommt eine automatische Benachrichtigung über die Bestellung, mit einer Vorabrechnung und einer Zahlungsaufforderung. Die dieser tätigt.
Am nächsten Werktag bekommt der Käufer vom Verkäufer mitgeteilt, das der Artikel aufgrund eines Systemfehlers als lieferbar galt und dies doch nicht der Fall ist. Auf der Internetseite ist die Grösse des Artikel nun nicht mehr aufgeführt, jedoch sind die gleichen Artikel anderer Größen lieferbar und der Preis wurde um 100 Euro erhöht. Der Verkäufer bietet dem Käufer nun an den Preis zurück zu erstatten. Der Käufer lehnt jedoch ab, mit dem Hinweis auf den Artikel warten zu wollen und mit dem Hinweis auf die Bestätigung. Der Verkäufer weist dies jedoch zurück mit der Begründung den Artikel nicht mehr zu bekommen.
Der Verkäufer antwortet zudem damit, das ein Kaufvertrag erst mit einer richtigen Bestätigung zustandekommt und nicht mit einer Bestellbestätigung und Vorabrechnung. Der Käufer vermutet das der Verkäufer den Artikel nicht verkaufen will, da offenbar ein falscher Preis im Internet stand.
Welche Möglichkeiten hat der Käufer in diesem Fall