
AW: Rechtliches zu ab 18 Artikeln in Online-Shops
Man muss nur beachten, dass
a) keine jugendgefährdenten Inhalte ohne Verifizierung dargestellt werden - das muss also immer im Einzelfall entschieden werden
b) gewährleistet ist, dass keiner die Waren bekommt, der unter 18 ist.
Wie man das macht, ist eigentlich jedem selbst überlassen. Ob die Maßnahmen richtig sind, sieht man dann im Fall, wenn es nicht funktioniert hat. Allerdings sollte man sich in solchen Fällen konkret anwaltlich beraten lassen, da hat man wenigstens einige Sicherheit, wenn auch nicht die komplette.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.