
AW: Ebaykäufer will mich mit Anwaltsgebühren belasten
Um es allgemein zu machen: Wenn ein Sachmangel vorliegt, schreibt das Gesetz genau vor, was möglich ist
BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Wenn eine Art der Nacherfüllung (nach § 439 BGB) angeboten und vereinbart wurde, dann muss man keine unnötigen Aufwände erstatten. Allerdings liegt die Entscheidung beim Käufer, nicht beim Verkäufer.
Und wenn man dann ewig um den heißen Brei redet, kann es durchaus passieren, dass der Käufer sich rechtliche Unterstützung (die nun mal nur ein Anwalt geben darf) holt - und dann muss der Verkäufer damit leben, dass er schadensersatzpflichtig wird.
Ich kann (und darf) nicht genau beurteilen, was hier gelaufen ist, aber den Ausführungen entnehme ich, dass sich sowohl Käufer als auch Verkäufer nicht ganz richtig verhalten haben
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.