
AW: Überwachungsbedürftiges Gewerbe?
Na ja, man könnt schon Abs. 1 Nr. 1 als relevant ansehen, allerdings dürfte das im Beispiel weit überzogen sein 
Da kann man einfach eins machen, wenn man mit sowas nicht einverstanden ist: Die Möglichkeit des Einspruchs nutzen, den alle behördlichen Anweisungen haben. Der Hinweis darauf und die Frist müsste mit dem Bescheid mitgeteilt wurden sein.
aber so langsam bekomme ich einen dicken Hals, was hier in Deutschland an Unterlagen und Bürokratie abgeht,
Das hat mit "Deutschland" weniger zu tun, dass sind Entscheidungen der Lokalpolitiker. Man muss eben damit leben, dass auch in den Landratsämtern Leute sitzen, die ihre Daseinsberechtigung jeden Tag aufs Neue beweisen müssen ...
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.