
AW: Darf man mit einer Domain machen was man möchte?
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, besitzt Person A eine Domain, die er auf die Internetseite des B weiterleitet?
Ich würde nur sehen, dass A dies weiterhin machen muss, wenn ein Vertrag darüber geschlossen wurde. Unabhängig dürfte davon auch sein, ob die Person B irgendwelche anderen Rechte an der Domain geltend machen düfte, das müsste ja erst gerichtlich geklärt werden.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.