
AW: Privates Gewinnspiel (Bingo) erlaubt?
Na bei Fall 1) gibt es doch noch die Möglichkeit (abgesehn, dass ich nicht weiß wie man Bingo spielt), dass man halt nur diese magischen 0,50 € als Entgeld nutzt - da war doch was. Habs im Gesetz aber nicht gefunden.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.