
AW: E-mail ausreichend für Vertragsabschluss?
Ich denke, dass grundsätzlich so ein Vertrag zustande kommen kann. Es ist zwar nur ein Vertragspartner bestimmt, der andere aber immerhin bestimmbar. Problematisch ist das allerdings dennoch. Wird dem Nutzer klar, dass ein Vertrag zustande kommen soll? Außerdem lässt sich eine E-Mailadresse von jmd. anderem einfach mal so eintragen und ich schätze dort ist die Hemmschwelle auch nicht so hoch.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.