
AW: Registrierung und Markenrecht
Kommt auf die Verwendung an.
Wenn die Domain geschäftlich genutzt wird, kann ein (zukünftiger) Markeninhaber gegen die Verwendung vorhgehen und Unterlassung fordern.
Gleiches gilt für die Frage nach der Anmeldung als Marke. Eine Marke macht nu8r Sinn (und ist auch nur möglich) wenn die Marke geschäftlich verwendet wird.
MarkenG § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die
geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von
denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.