
AW: Filehoster im Ausland - als Admin strafbar?
Ich hab ihn ins Urheberrechtforum verschieben - da ist der Beitrag glaub ich besser aufgehoben.
Und damit sind wir eigentlich beim Problem: Wenn ein Verstoß gegen das Urheberrecht besteht, dann ist es rechtswidrig. Was nach Urheberrecht erlaubt ist findet sich im UrhG.
Aus er Schilderung werde ich leider nicht schlau, wo das Problem liegt
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.