
AW: Abschaltung von Domain & eMail bei Nichtzahlung?
Das Gesetz sieht eine Möglichkeit der Unterbrechung der Dienstleistung bei Zahlungsverzug nicht vor. Aber wenn es nicht mehr zumutbar ist, kann fristlos gekündigt werden.
Somit dürfte man bei einer Unterbrechung der Dienstleistung wegen Verzug schnell schadensersatzpflichtig werden.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.