
AW: Daten aus dem Internet für Vorträge?
Das Zitatrecht ist im Urheberrecht geklärt - § 51 UrhG. Wenn eine der Bedingungen vorliegt, darf man Zitate auch ohne des Zustimmung des Urhebers verwenden, ansonsten braucht man die Zustimmugn des Urhebers.
Der Urheber legt dann auch die Art und Weise der Anerkennung der Urheberschaft fest.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.