
AW: Veröffentlichung von Namen - rechtens?
Nein, die dürfen das nicht (zumindest was die Bilder angeht). Ein Name allein ist noch nicht problematisch. Das wird es erst dann, wenn der Mensch identifizierbar ist.
Allerdings ist es etwas anderes, wenn die Bilder in der Öffentlichkeit aufgenommen wurden (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder Events) udn wenn die Person nicht Hauptgegenstand des Bildes iost, also zum, Beispiel bei Gruppenbildern. Dann kann eine Darstellung durchaus zulässig sein.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.