
AW: Rechtsauskunft via Mail - Kosten !?
Was war denn mit Widerrufsrecht? Hätte darüber nicht informiert werden müssen?
Gerade wenn du sagst, dass ein schon längeres Geschäftsverhältnis besteht, kann man ja eigentlich davon ausgehen, dass dir bewusst ist, dass der Anwalt für die Informationen Geld möchte... was hattest du denn als Antwort erwartet?
Ansonsten vielleicht noch § 147 (2) BGB? Kommt halt auf den konkreten Fall an...
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.