
AW: Restbestand verkaufen
Sobald man auf Dauer mit Gewinnabsicht handelt, könnte gewerbliches Handeln vorliegen. Dann muss man aber ein Gewerbe anmelden.
Im Beispiel würde ich also sagen, das es auf die Art und Menge der Ware ankommt.
Am einfachsten, man geht zum Gewerbe- oder Finanzamt und klärt das mit denen. Die können dann auch verbindlich sagen, was man machen muss.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.