
AW: Coverband DVD-Veröffentlichung
"a" müsste die genehmigung von dem/den Urheber(n) haben. Die GEMA ist nur dann relevant, wenn sie den/die Urheber des "Originals" vertritt.
vielen dank für jede fachlich korrekte antwort! ;o)
Die gibts bei jedem Anwalt - nicht hier. Hier gibts nur Meinungen
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.