Hallo zusammen,
folgende Frage:
gewerblicher Händler wirbt im eBay-Artikelnamen für einen Artikel zb. "Super xyz profi. Kopfhörer" für 129,00 EUR
in der Artikelbeschreibung wird dann folgendes mit fetten grossen Buchstaben beworben:
"Super Fernseher xyz"
"Artikel ist NEU und OVP"
"Super xyz profi. Kopfhörer" (wie im Artikeltitel)
dann folgt nur die Artikelbeschreibung des Kopfhörers...
also laut Artikelbeschreibung erwähnt der gewerbliche eBay-Händler mit einem einzigen fettgeschriebenen "Satz" noch einen Fernseher: "Super Fernseher xyz". Allein der Fernseher kostet aber schon 499,00 EUR.
wenn Käufer den Artikel für 129,00 EUR kauft, muss der Händler auch den Ferseher liefern, welchen der Händler auch mit einem Satz in der Artikelbeschreibung erwähnt hat.
Der gewerbliche Händler hat ca. 1000 Artikel in seinem eBay-Shop und jede Artikelbeschreibung beinhaltet noch einen weiteren Artikel, der aber nicht im eBay-Artikeltitel erwähnt ist. d.h. es ist immer ein zweiter Artikel mit einem gross-geschriebenen Satz erwähnt. Meistens ist dieser Artikel aber viel teurer als der im eBay-Titel beworbene Artikel.
Es gibt in der Artikelbeschreibung auch keine einzige Info, die den zweiten Artikel als "optional", "Zusatzartikel für mehr Geld", oder zb. "diesen Kopfhörer können Sie auch an den Fernseher xyz anschliessen", oder ähnliches.
Wie sieht da die rechtliche Lage für den Käufer aus?