
AW: Jugendschutz bei sexuelle Inhalten
Es muss gewährleistet sein, dass "jugendgefährdende Inhalte" (was das ist, wird immer im Einzelfall entschieden) nicht von Jugendlichen / Kindern eingesehen werden können.
Hierzu ist eben die Verifikation durch den Betreiber durchzuführen. Wie er das macht, ist eigentlich sein Problem. Wichtig ist, dass es ordnungsgemäß ist, wenn es zu Problemen kommt.
Und da erfüllt nach mir bekannter Rechtssprechung eben nur das PostIdent die Voraussetzungen, dass es wirklich sicher ist.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.